Rundum-Service – alles aus einer Hand

Wir bieten für den Bereich Sonographie / Ultraschall  sämtliche Serviceleistungen an, die Sie benötigen – und zwar alles aus einer Hand. Von der kompetenten Beratung vor und nach dem Kauf, über die Finanzierung, bis hin zur Lieferung, Einweisung, Schulung, regelmäßigen Wartung, der regelmäßig durchzuführenden Prüfungen/Kontrollen und einer eventuell notwendig werdenden Reparatur.

Uns ist bewusst, dass Ärzte/innen einen anstrengenden Arbeitsalltag und wenig Zeit haben. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe an, Ihnen so viel wie möglich an Aufwand abzunehmen, so dass Sie sich um möglichst wenig kümmern und Gedanken machen müssen.

Da wir schon lange am Markt sind, verfügen wir über einen 25 jährigen Erfahrungsschatz im Bereich Ultraschall, Urodynamik und anderer Medizintechnik. Daher kennen wir die Bedürfnisse und Nöte von Ärztinnen, Ärzten und medizinischen Einrichtungen sehr genau, und wir haben gelernt, darauf bestmöglich einzugehen. Sie können sich also sicher sein, mit uns einen erfahrenen, umsichtigen, rücksichtsvollen und kompetenten Partner an der Seite zu haben.

Hierfür brauchen Sie keinen weiteren Dienstleister beauftragen. Diesen Service übernehmen unsere erstklassig ausgebildeten, regelmäßig geschulten und erfahrenen Servicetechnikern gern für Sie.

Dabei gibt es 2 Möglichkeiten für Sie:

  • ENTWEDER Sie behalten im Auge wann eine Wartung / Prüfung / Kontrolle Ihrer Praxis-Medizintechnik fällig ist und nehmen Kontakt mit uns auf, um einen Termin zu vereinbaren
  • ODER Sie treffen eine "Service-Level-Vereinbarung" mit uns. Mit ihr erteilen Sie uns den Auftrag, die regelmäßig durchzuführenden Wartungen, Prüfungen und Kontrollen (Konstanzprüfungen, Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)) über einen vereinbarten Zeitraum durchzuführen. Sie brauchen sich um nichts weiter kümmern. Unsere Servicetechniker behalten die Prüfungsintervalle im Auge und vereinbaren rechtzeitig einen Termin mit Ihnen.
Sofern möglich, führen wir Arbeiten auch per Fernwartung durch, wobei Sie Kosten sparen können.
Wir verfügen über eine große, hauseigene Werkstatt, in der wir alle Reparaturen, Wartungen und Prüfungen selbst vornehmen können. Das ermöglicht uns Aufträge sehr schnell und effizient durchzuführen, um möglichst geringe Ausfallzeiten für Sie zu erreichen. Wir reparieren Ultraschallgeräte, urodynamische Systeme, Ultraschallsonden und andere Medizintechnik.

Unsere Mitarbeiter verfügen nicht nur über eine akademische Ausbildung, umfangreiche Fachkenntnis und langjährige Praxiserfahrung, sondern sind auch fortlaufend von Herstellern geschult und zertifiziert. Wir verfügen zudem über entsprechende Prüftechnik zum Durchführen von Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) nach DGUV V3 (früher BGV A3) und DIN EN 62353. Unser Service entspricht daher qualitativ dem Level der Hersteller.

Sofern möglich, führen wir Arbeiten auch per Fernwartung durch, wobei Sie Kosten sparen können.
Wir überarbeiten gerade die Infos an dieser Stelle. Bitte schauen Sie hier später noch einmal vorbei.

Mindestanforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an Sonographiegeräte:

Für die Konstanzprüfung verlangt die Kassenärztliche Vereinigung ein Prüfprotokoll Ihres Ultraschallgerätes, das nicht älter als 12 Monate alt ist.
Von uns erhalten Sie dieses Protokoll. Wir verfügen über die erforderliche Expertise zur Funktionsprüfung im Bereich Ultraschall und führen entsprechende Gerätewartungen an Ultraschallgeräten gemäß MPG und MPBetreibV durch.

DOWNLOAD: Mindestanforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an Sonographiegeräte
(PDF-Dokument; Quelle: Kassenärztliche Vereinigung (KV))

weitergehende Informationen:

gesetzliche Grundlage:

Die gesetzliche Grundlage der Ultraschallvereinbarung vom 01.04.2009 ist § 135 Abs. 2 SGB V:

(2) Für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, welche wegen der Anforderungen an ihre Ausführung oder wegen der Neuheit des Verfahrens besonderer Kenntnisse und Erfahrungen (Fachkundenachweis) sowie einer besonderen Praxisausstattung oder weiterer Anforderungen an die Strukturqualität bedürfen, können die Partner der Bundesmantelverträge einheitlich entsprechende Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung dieser Leistungen vereinbaren. Soweit für die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, welche als Qualifikation vorausgesetzt werden müssen, in landesrechtlichen Regelungen zur ärztlichen Berufsausübung, insbesondere solchen des Facharztrechts, bundesweit inhaltsgleich und hinsichtlich der Qualitätsvoraussetzungen nach Satz 1 gleichwertige Qualifikationen eingeführt sind, sind diese notwendige und ausreichende Voraussetzung. Wird die Erbringung ärztlicher Leistungen erstmalig von einer Qualifikation abhängig gemacht, so können die Vertragspartner für Ärzte, welche entsprechende Qualifikationen nicht während einer Weiterbildung erworben haben, übergangsweise Qualifikationen einführen, welche dem Kenntnis- und Erfahrungsstand der facharztrechtlichen Regelungen entsprechen müssen. Abweichend von Satz 2 können die Vertragspartner nach Satz 1 zur Sicherung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung Regelungen treffen, nach denen die Erbringung bestimmter medizinisch-technischer Leistungen den Fachärzten vorbehalten ist, für die diese Leistungen zum Kern ihres Fachgebietes gehören.

Apparative Mindestanforderung:

Die Anforderungen an die apparative Ausstattung der Ultraschallsysteme ist im § 9 i.V.m. der Anlage III der Vereinbarung geregelt. Demnach müssen Ultraschallsysteme Mindestanforderungen an die Gerätesicherheit, biologische Sicherheit und technische Leistungsfähigkeit erfüllen.

Nachweis zur Erfüllung der Mindestanforderungen:

Der Nachweis zur Erfüllung der Mindestanforderung erfolgt über die „Gewährleistungserklärung – Ultraschalldiagnostik“. Dieses Formular erhalten Sie i.d.R. automatisch von der KV oder nachdem Sie Ihren Antrag auf Genehmigung an die KV gerichtet haben. Die „Gewährleistungserklärung - Ultraschalldiagnostik“ ist vom Hersteller oder Ihrem Servicepartner für Sonographiegeräte auszufüllen. Hierfür können Sie sich gern an uns wenden. Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema und füllen die „Gewährleistungserklärung – Ultraschalldiagnostik“ für Sie aus.

Folgende Angaben sollten Sie uns hierfür zu Ihrem Ultraschallsystem mitteilen:

  • Gerätebezeichnung
  • Geräte-Seriennummer
  • Baujahr
  • Tag der Auslieferung
  • Lieferant sowie einweisende Person
  • Eingewiesene Person(en)

Einfach an folgende Adresse senden:

per Post:
HMT – Herrmann Medizintechnik GmbH
Wasastraße 50
01445 Radebeul

per Fax:
0351 – 838 58 57

per Mail:
info@herrmann-medizintechnik.de

Für Ihre Fragen wenden Sie sich an folgende Telefonnummer:
0351 – 838 24 29

Des Weiteren umfasst der Nachweis zur Erfüllung der Mindestanforderungen eine Bilddokumentation. Bei Normalbefund: Darstellung von einer oder mehreren geeigneten Schnittebenen zur Belegung des Normalbefundes im Sinne der Fragestellung (nur bei B-Modus). Bei pathologischen Befund: Darstellung in 2 Schnittebenen oder – wenn dies nicht möglich ist – in einer Schnittebene (nur bei B-Modus).

Siehe auch § 9 Abs. 4 der Vereinbarung

Übergangsreglung:

Die Übergangsreglung für Ultraschallsysteme ist in den Schlussbestimmungen der Vereinbarung in § 16 Abs. 4 geregelt. Demnach muss für Ultraschallsysteme, die bis zum Inkrafttreten der Vereinbarung (01.04.2009) verwendet wurden, der Nachweis zur Erfüllung der Mindestanforderung an die apparative Ausstattung nach § 9 Abs. 1 bis 3 spätestens 4 Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung nachgewiesen werden.

D.h., das bis zum 31.03.2013 nachgewiesen sein muss, dass Sie mit einem Ultraschallsystem arbeiten, welches die Mindestanforderungen an die apparative Ausstattung erfüllt.

Ultraschallsysteme, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen sind ab 01.04.2013 nicht mehr zugelassen.

Die Übergangsreglung tritt nur dann in Kraft, wenn Sie bereits vor dem Inkrafttreten der Ultraschallvereinbarung mit einem Sonographiegerät gearbeitet haben, dass die neuen Anforderungen nicht mehr erfüllt.

Seit Inkrafttreten der Ultraschallvereinbarung am 01.04.2009 können Ultraschallgeräte, die die Anforderungen nach § 9 der Ultraschallvereinbarung nicht erfüllen und den Eigentümer wechseln oder gebraucht erstanden werden dürfen nicht mehr im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung verwendet werden!

Für den Fall, dass Ihr Ultraschallgerät oder eine Ultraschallsonde einmal ausfallen bzw. kaputt gehen sollte, halten wir verschiedene Überbrückungsgeräte für Sie bereit, die wir Ihnen schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen können, um die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten. Ein solches Gerät können wir Ihnen z.B auch bei der Abholung Ihres kaputten Systems zur Reparatur gleich mitbringen und vor Ort betriebsfertig einrichten.

zum Notfall-Service

Testen Sie Ihr bevorzugtes System nicht nur in unserem SONO-Zentrum, sondern auch bei Ihnen vor Ort in Ihrer Praxis im Rahmen einer Probestellung. So können Sie es für einen bestimmten Zeitraum in Ruhe kennenlernen und herausfinden, ob es wirklich zu Ihnen passt.

Bitte sprechen Sie uns zwecks Beratung und Erstellung eines individuellen Angebots an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Auslieferungen nehmen wir mit eigenen Fahrzeugen vor. So wird das Risiko unsachgemäßen Transports und eines Transportschadens minimiert.

Ihr neues Ultraschallsystem wird von unseren Mitarbeitern an einem Termin Ihrer Wahl zu Ihnen vor Ort geliefert. Es wird an einem von Ihnen gewünschten Ort in Ihrer Praxis aufgestellt, eventuelle Zusatzgeräte werden angeschlossen, alles wird in Betrieb genommen und eine ausführliche, fachgerechte Einweisung mit Ihnen zusammen durchgeführt. Gern erstellen wir mit Ihnen gemeinsam auch benutzerdefinierte Presets.

Die Anbindung des Systems an Ihre Praxis-EDV nehmen wir natürlich auch gleich vor Ort vor, gern auch in Zusammenarbeit mit Ihrer EDV-Firma. Sofern Sie kein anderes System bereits im Einsatz haben, realisieren wir eine Anbindung über SonoGDT.

Sollten Sie später weitere Einweisung, eine umfangreichere, weitergehende Schulung oder technische Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gern telefonisch oder vor Ort mit unseren Mitarbeitern zur Verfügung.

Darüber hinaus veranstalten wir überregional Fortbildungen, Workshops und andere Events im Bereich medizinischer Ultraschall. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Fortbildungen & Events »

Logo HMT SONO-ConnectSeit 2021 bieten wir per HMT SONO-Connect auch kostenlose online-Webinare, Schulungen und Tutorials an. Melden Sie sich zu unserem SONO-Connect-Newsletter an, um rechtzeitig über Termine und angebotene Themen informiert zu werden.
Mehr Infos zu HMT SONO-Connect »

Für den Fall, dass Sie Ihr zukünftiges Ultraschallsystem, Ihren urodynamischen Messplatz oder Ultraschallsonden nicht sofort komplett bezahlen möchten, bieten wir neben verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten auch die Möglichkeit einer maßgeschneiderten Miete an.

Bitte sprechen Sie uns zwecks Beratung und Erstellung eines individuellen Angebots an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Die Entscheidung für ein neues Ultraschallsystem oder Urodynamiksystem wirft auch die Frage nach der für Sie passendsten Finanzierungsform auf. Hierbei sind z.B. steuerliche Aspekte und die Form der Gerätenutzung von Bedeutung. Gern beraten wir Sie dahingehend umfassend und unterbreiten Ihnen ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept. Unsere langjährige Erfahrung und eine bewährte, gute Zusammenarbeit mit etablierten und fairen Partnern garantiert dabei eine reibungslose Abwicklung, so dass Sie möglichst schnell und sorgenfrei mit Ihrem neuen System arbeiten können.

Im Wesentlichen wird zwischen 4 verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten unterschieden:

Kauf (der Klassiker)

Sie werden sofort wirtschaftlicher Eigentümer des Systems.

+ keine weiteren Zahlungen für Leasings oder Finanzierungsraten

- hohe Kapitalbindung gleich zu Beginn der Investition

Leasing (Sie zahlen nur die Nutzung)

Einer unserer renommierten Leasingpartner wird wirtschaftlicher Eigentümer des Investitionsobjekts. Gegen ein monatliches Entgelt überlässt er Ihnen das Gerät zur Nutzung.

+ hohe Flexibilität durch vorzeitige Kündigungs- und Austauschmöglichkeiten

+ planbare Kosten durch fest vereinbarte Monatsraten

+ Leasingraten und eventuelle Anzahlung sind vollständig steuerlich absetzbar

+ durch die richtige Vertragsgestaltung sind weitere steuerliche Vorteile möglich

+ durch Integration von Restwerten sind niedrige Leasingraten möglich

+ kein Einsatz eigener Mittel bei der Anschaffung nötig

Die Ausgestaltung der Leasingverträge und somit die Nutzung steuerlicher Vorteile und Höhe der Leasingraten ist sehr flexibel. Dadurch können wir einen passgenauen, an Ihre Bedürfnisse gebunden Vertrag gestalten.

Unsere Leasingpartner sind u.a.:

  • SG Gefa
  • Philips Medical Finance
  • Europa Leasing
Miete (z.B. für kurzfristige Nutzung)

HMT bleibt wirtschaftlicher Eigentümer des Gerätes und überlässt es Ihnen zur Nutzung. Bei der Miete eines Investitionsobjekts handelt es sich ebenfalls um ein sehr flexibles und an Ihre Bedürfnisse anpassbares Modell.

+ flexible Nutzungszeit

+ keine Kapitalbindung

+ planbare Kosten durch fest vereinbarte Mietzahlungen

+ maßgeschneidertes Service-Level-Paket

+ flexible Rückgabeoptionen

+ Mietkauf möglich

Finanzierung (mit dem Ziel Eigentümer zu werden)

Sie werden wirtschaftlicher Eigentümer des Investitionsobjekts OHNE eine hohe Kapitalbindung

+ freie Laufzeitgestaltung und flexible Raten

+ steuerliche Vorteile

+ Ansparabschreibung nutzbar

Sie suchen Ersatzteile für Ihr Ultraschallsystem?
Dann helfen wir Ihnen gern weiter.

Neben den von uns angebotenen Geräten halten wir für verschiedene weitere, insbesondere auch ältere Fabrikate der Firmen: Siemens, Kranzbühler, Thoshiba, Kretz Technik, Shimadzu, GE, u.a. Ersatzteile, wie Board`s, Netzteile, Monitore und Ultraschallsonden vor.

Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Haben wir etwas an Leistungen vergessen zu erwähnen? Dann sprechen Sie uns bitte an. Wir sind sehr flexibel, bieten ein umfangreiches Leistungsangebot an und wir werden uns bemühen, Ihre Wünsche und Anforderungen zu erfüllen.

Was können wir für Sie tun?
Rufen Sie uns jetzt an!

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Standort Radebeul

0351 838 24 29
(+49 351 838 24 29)

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Zilch

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0170 588 51 83
(+49 170 588 51 83)

Ihr Ansprechpartner: Herr Schreier

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